Deine Fragen
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auf deine Fragen:
Zu Bewerbung und Ausbildung
Nur wenn du im ersten Abschnitt (LA 1) mit der Ausbildung startest, machst du parallel einen Masterstudiengang.
Ja, du erhältst eine Aufwandsentschädigung von ca. 2.600 Euro brutto.
Nicht direkt, nicht sofort und nicht ganz – sondern:
Von deinem Lotsgeld wird über fünf Jahre ein bestimmter Prozentsatz einbehalten. Er reduziert sich von Jahr zu Jahr und dient der Ausbildung der kommenden Seelotsen.
1. Jahr – Einbehalt: 25%
2. Jahr – Einbehalt: 20%
3. Jahr – Einbehalt: 15%
4. Jahr – Einbehalt: 10%
5. Jahr – Einbehalt: 5%
Wenn du direkt in den 3. Lernabschnitt einsteigst, weil du Kapitänspatent und genug See-Erfahrung hast, wird nur die Hälfte von allem einbehalten, also:
1. Jahr – Einbehalt: 12,5%
2. Jahr – Einbehalt: 10%
3. Jahr – Einbehalt: 7,5%
4. Jahr – Einbehalt: 5%
5. Jahr – Einbehalt: 2,5%
Hast du. 24 Kalendertage im Jahr. Allerdings kannst du ihn nicht frei wählen, er ist in deinem Ausbildungsplan festgelegt.
Die Eingangsvoraussetzungen für das Masterstudium (LA1) sind das Patent zum Nautischen Wachoffizier und der Bachelorabschluss mit 240 CPs.
Ein ausländisches Patent musst du vor der Bewerbung als Seelotsanwärter bei der BSH anerkennen lassen (https://www.deutsche-flagge.de/de/befaehigung/bescheinigungen/anerkennungsvermerke/anerkennungsvermerke#auslaendische-befaehigungszeugnisse).
Nein. Ein voll erfüllender Beruf verträgt keine halben Sachen.
Direkt bei den Hafenlotsen in Bremerhaven oder Hamburg. Schau hier mal rein: https://www.hamburg-pilot.de/oder https://www.bremerhavenpilot.de/
Du kannst jede Prüfung einmal wiederholen.
Wenn du die Ausbildung ohne wichtigen Grund abbrichst, musst du die Unterhaltsbeiträge zurückzahlen und die Kosten, die für die sachliche und personelle Umsetzung der Ausbildungsinhalte entstanden sind.
Der Bedarf an Seelotsenaspiranten wird von den Brüderschaften an die GDWS gemeldet, diese schreibt die offenen Stellen etwa 1 Jahr vor Ausbildungsstart aus.
Ausbildungsstart für LA1 und LA3 ist im September, für LA2 im März.
Daneben nimmt die GDWS jederzeit Initiativbewerbungen entgegen.
Gut Ding hat hier etwas Weile, denn wir müssen gründlich testen. So geht‘s:
- Du reichst deine Unterlagen bei der GDWS ein.
- Wenn die Unterlagen vollständig sind und du grundsätzlich bewerbungsfähig bist, fordert die GDWS dich auf, deine gesundheitliche Eignung nachzuweisen.
- Bist du gesundheitlich geeignet, durchläufst du im Nachgang einen psychologischen Eignungstest.
- Ein praktischer Eingangstest kommt noch hinzu, wenn du dich auf LA 3 bewirbst.
- Und dann freuen sich die Brüderschaften über ein persönliches Gespräch.
Das alles dauert ein wenig. Auch du brauchst noch Zeit, deinen vorherigen Job fristgemäß zu kündigen, wenn du einen positiven Einstellungsbescheid von uns hast.
Zu Vergütung & sozialer Sicherheit
Das Einkommen entspricht unterm Strich etwa dem Einkommen eines Kapitäns auf großer Fahrt. Es ist Schwankungen unterworfen, abhängig vom Schiffsverkehr, aber: Es ist so bemessen, dass die Seelotsen eine Versorgung haben, die ihrer Vorbildung und der Verantwortung ihres Berufes entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium ist für uns der Tarifgeber.
Von „Lotsgeldern“, die uns die Schiffe zahlen, ziehen wir zunächst die durch Gesetz und Verteilungsordnung vorgesehenen Mittel ab und sorgen für deren entsprechende Verwendung.
Der Rest wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verteilungsordnung gleichmäßig an die Seelotsen ausgeschüttet. Dabei ist unerheblich, ob Junglotse oder Volllotse, ob die einzelnen Dienstzeiten am Tage, in der Nacht oder an Feiertagen lagen. Jeder und jede erhält bei ordnungsgemäßem Dienst den gleichen Anteil.
Besonderheit, obwohl du Freiberufler bist, bist du gesetzlich rentenversichert.
Als Seelotse musst du in regelmäßigen Abständen deine Seelotsdiensttauglichkeit nachweisen. Ist sie gegeben, kannst du bis zum gesetzlichen Höchstalter von 65 Jahren arbeiten.
Nach Tarif stehen dir 35 Tage Urlaub zu. Die genauen Regelungen zum Urlaub stehen in der Satzung der jeweiligen Brüderschaft.
Zum Beruf & Arbeitsalltag
WIR LOTSEN übernehmen die Beratung des Kapitäns im jeweiligen Lotsrevier. Vor unserer Lotsung bereiten wir uns auf das Schiff und die bevorstehende Passage vor. Wenn wir dann an Bord sind stimmen wir uns mit dem Kapitän ab und informieren ihn über alle Besonderheiten unserer Reviere und der bevorstehenden Reise.
Nun, unser Arbeitssystem funktioniert so wie an einem Taxistand: Wenn wir einen Lotsdienst absolviert haben, stellen wir uns wieder hinten in der Bört an. Die „Bört“ ist unsere festgelegte Dienst-Reihenfolge in der wir die Schiffe besetzen.
Meistens können wir Seelotsen gut einschätzen, wann wir wieder zurück sein werden von unserem Einsatz. Aber eben nicht genau, weil ein Lotsdienst von unterschiedlichen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel von der Schiffsart, vom Wetter oder vom übrigen Schiffsverkehr.
Nach einem Lotsdienst haben wir in der Regel einen Tag oder länger frei. Auch dieses ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel vom Schiffsaufkommen oder auch der Wetterlage.
Wenn du mal wichtige persönliche Termine hast, kannst du auch mal einen Tag aussetzen. Dafür hat jede Brüderschaft eigene Regelungen.
Das Seelotsgesetz sieht in §45 (3) vor, dass der Seelotse „bei normaler Inanspruchnahme ein Einkommen und eine Versorgung hat, die seiner Vorbildung und der Verantwortung seines Berufes“ entsprechen.
Die normale Inanspruchnahme beinhaltet eine vom Tarifgeber festgelegte Wochenarbeitszeit von knapp 50 Stunden, die unabhängig von der Tageszeit und den gesetzlichen Feiertagen vom Seelotsen zu erbringen sind. Das scheint viel, aber:
Die Wochenarbeitszeit unterteilt sich in Hauptzeiten und Nebenzeiten. In der Hauptzeit lotsen wir die Schiffe. Die Nebenzeiten verbringen wir in der Regel mit Warten – zum Teil zu Hause, zum Teil auf der Lotsenstation.
Nein, schließlich müssen sich viele Menschen auf deine Fähigkeiten verlassen können. Deshalb muss die gesundheitliche Eignung alle 3 Jahre wiederholt werden. Die Untersuchung hat aber einen geringeren Umfang als die Erst-Untersuchung vor Beginn der Ausbildung. Nur wenn die Untersuchung bestanden wird, dürfen wir weiter unserem Beruf nachgehen.
Ja. Es gibt Reviere, wo der meiste Schiffsverkehr in der Nacht stattfindet, weil die Schiffe tagsüber be- und entladen werden. Die Arbeitszeiten sind aber teilweise auch von der Tide abhängig und natürlich vom Schiffsverkehr.
Du bist als Freiberufler tätig, sorgst für deine eigene Ausrüstung und trägst, was du für richtig hältst. Es gibt allerdings eine klare, einleuchtende Empfehlung: Trage IMMER deine persönliche Schutzausrüstung. Wie diese genau aussieht erfährst du in den ersten Wochen deiner Ausbildung.
Noch etwas offen? Ruf einfach an: +49 40-60 77 60 3-0
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+49 40-60 77 60 3-0