NEWS zu §9 DES SEELOTSGESETZES

Grafik zur Inkrafttretung des Paragraph 9 des Seelotsgesetzes

§9 DES SEELOTSGESETZES IN KRAFT: DREI AUSBILDUNGSWEGE

Hamburg | 02.12.2022

Am 1. Dezember 2022 ist der §9 des Seelotsgesetzes in Kraft getreten und damit auch die Grundlage für unsere neue Seelotsenausbildung. Das Ziel der neu geschaffenen Ausbildungswege ist es, den Kreis der potentiellen Seelotsenanwärter/innen zu erweitern.

Die Ausbildung zum Seelotsen ist daher ab sofort in drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsabschnitten (LA 1, LA 2, LA 3) unterteilt. Die Vorerfahrung der Seelotsenanwärter/innen entscheidet, in welchem Ausbildungsabschnitt die Ausbildung zum Seelotsen beginnt. Im Ausbildungsabschnitt LA 3 beginnen Kapitäne und Kapitäninnen in leitender Position mit einer Fahrzeit von mindestens 24 Monaten in einer dem Befähigungszeugnis NK entsprechender Position.
Die Ausbildung (LA3) findet im zukünftigen Revier statt und dauert 12 Monate. In diesen Monaten werden vor allem revierspezifische Kenntnisse vermittelt.

Inhaber/innen eines Kapitänspatents, aber ohne entsprechende Seefahrtszeit in leitender Position, können im Ausbildungsabschnitt LA 2 in die Seelotsenausbildung einsteigen.
Der Ausbildungsabschnitt LA 2 dauert 6 Monate. In diesen Monaten liegt der Schwerpunkt der Ausbildung auf der Vertiefung der nautischen Fähigkeiten. Im Anschluss an LA2 durchläuft der Seelotsenanwärter den Ausbildungsabschnitt LA 3. Die gesamte Ausbildungszeit dauert daher 18 Monate.

Mit einem Bachelor in Nautik kann man in den Ausbildungsabschnitt LA 1 in die Seelotsenausbildung einsteigen. Im sechsmonatigen Ausbildungsabschnitt LA 1 werden die theoretischen Teile des Bachelorstudiums vertieft. Die praktische Ausbildung findet brüderschaftsübergreifend statt. Die Seelotsenanwärter lernen alle Reviere kennen und werden mit auf die Lotsungen genommen. Dabei sollen die grundlegenden nautischen Fähigkeiten vertieft werden.
Im Anschluss müssen die Seelotsenanwärter die Ausbildungsabschnitte LA 2 und LA 3 durchlaufen. Die Ausbildungszeit beläuft sich daher auf 24 Monate. Der beschriebene Ausbildungsweg LA 1 wird verpflichtend in Form eines Masterstudiengangs absolviert.

Die ersten offenen Ausbildungsstellen für den Einstieg in LA 3 und LA 2 sind ausgeschrieben. An der Realisation des Ausbildungsweges LA 1 arbeitet die BLK mit ihren Partnern, wie z.B. der GDWS und der Hochschule Warnemünde/Wismar, intensiv.

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