
Seit dem 24.02.2023 ist die SeeLauFV in Kraft. Die Verordnung regelt die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung, die Struktur der Ausbildung und die Prüfungsverfahren für die drei Lotsenausbildungsabschnitte (LA1, LA 2 und LA 3).
Zudem enthält die Verordnung Vorschriften zur Fortbildung der bestallten Seelotsen/innen.