Seelotsenanwärter (m/w/d) LA3 –
Seelotsrevier Weser I – Start 01.09.2027

LA3-Seelotsenausbildung – Seelotse werden

Seelotse werden und Verantwortung auf Deutschlands Seelotsrevieren übernehmen:

Die 12-monatige LA3-Seelotsenausbildung richtet sich an erfahrene Kapitäninnen und Kapitäne mit entsprechender Befähigung und nachgewiesener Seefahrtzeit. Sie bereitet auf die verantwortungsvolle Beratung der Schiffsführung in den Seelotsrevieren vor. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) nimmt Bewerbungen für die Zulassung zum Ausbildungsabschnitt LA3 entgegen.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt, zum 1. September 2027 Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d) für das Seelotsrevier Weser I zuzulassen. Für den Ausbildungsabschnitt LA3 beträgt die Ausbildungsdauer 12 Monate. Bewerbungen sind bis zum 31.03.2027 möglich.

Eckdaten

Ihr Weg zum Seelotsen

Jetzt für die LA3-Seelotsenausbildung im Seelotsrevier Weser I bewerben. Ausbildungsbeginn: 01.09.2027. Bewerbungsschluss: 31.03.2027. Bewerbungen postalisch oder per E-Mail an die GDWS.

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für die Seelotsenausbildung und nutzen Sie Ihre Chance, künftig als Seelotse Verantwortung für die sichere Navigation und Schiffsführung in einem Seelotsrevier zu übernehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

  • Gültiges Befähigungszeugnis Kapitän NK nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 See-BV ohne Einschränkung nach § 9 See-BV oder ein durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Abs. 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit uneingeschränkter Kapitänsbefugnis.
  • Gültiges Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf sowie Nachweis der psychologischen Eignung durch einen psychologischen Eignungstest.
  • Mindestens 24 Monate Seefahrtzeit innerhalb der letzten fünf Jahre in einer dem Befähigungszeugnis entsprechenden nautisch verantwortlichen Position.
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie gute Englischkenntnisse.
  • Erforderliche Zuverlässigkeit nach § 9 Abs. 1 SeeLG.
  • Nachweis einer bestandenen praktischen Eingangsprüfung zum Shiphandling/Manövrieren eines Schiffes nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 SeeLG.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ausgefüllter biografischer Fragebogen (Download unter: https://www.lotsen.de/wp-content/uploads/Biografischer-Fragebogen_Stand-01-2023.pdf).
  • Beglaubigte Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse.
  • Beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Ablichtung des gültigen Sprechfunkzeugnisses.
  • Schriftliche Versicherung, ob und gegebenenfalls welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis).
  • Nachweis über bisherige Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch Auszug aus dem Seefahrtbuch oder gleichwertiges amtliches Dokument.

Die Bewerbung richten Sie bitte an:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Kiellinie 247
24106 Kiel

oder per E-Mail an lotspersonalwesen@wsv.bund.de

Bewerbungsschluss: 31.03.2027

Frau Helmecke

Telefon: +49 (0228) 70 904489
E-Mail: janine.helmecke@wsv.bund.de

Die Zulassung zur Seelotsenausbildung richtet sich nach § 9 des Seelotsgesetzes (SeeLG) in der für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt geltenden Fassung. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der zugehörigen GDWS-Ausschreibung.

Diese Stellenausschreibung als PDF downloaden:

Die GDWS nimmt deine Bewerbung jederzeit entgegen auch wenn derzeit keine Stellen ausgeschrieben sind oder deine Unterlagen noch nicht vollständig sind.

Der Bewerbungsprozess kann bis zu einem Jahr dauern, da du während des Prozesses deine Eignung nachweisen musst und ggf. eine praktische Prüfung ablegst.

Die GDWS erreichst du unter:

Wichtige Unterlagen für deine Bewerbung:

Biografischer Fragebogen

Merkblatt für die Zulassung als Seelotsenanwärter/-innen

Reviererklärung für Seelotsenanwärter/-innen

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Dein Bewerbungsprozess

Deine Bewerbungsunterlagen reichst du schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Kiel ein.

Die GDWS prüft deine Unterlagen. Wenn deine Unterlagen vollständig vorliegen wirst du von der GDWS aufgefordert deine Seelotseignung nachzuweisen. (s. Merkblatt)

Für Seelotsen und Seelotsinnen gelten besondere Anforderungen an ihre gesundheitliche und psychologische Eignung. Nur zugelassene Ärzte (Deutsche Flagge – zugelassene Ärzte) dürfen die gesundheitliche und psychologische Eignung feststellen.

Nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung kann der psychologische Eignungstest (Deutsche Flagge – psychologischer Eignungstest) durchlaufen werden. Der psychologische Eignungstest dauert 2 Tage und kann nur in Hamburg abgenommen werden. Im Anschluss an die Eignungsuntersuchung erhältst du dein Ergebnis schriftlich. Bei Nichtbestehen kannst du den psychologischen Test einmal wiederholen.

Jetzt hast du alles für deine Bewerbung getan, wenn du dich für einen Einstieg in LA1 oder LA2 beworben hast.

Solltest du dich für einen Einstieg in LA3 bewerben fehlt noch die bestandene praktische Eingangsprüfung. Die Prüfung kann auf einem Schiff, an einem von der GDWS anerkannten Schiffsführungssimulator oder auf einem bemannten Schiffsmodell stattfinden. Deinen Termin für die praktische Prüfung bekommst du von der GDWS.

Die praktische Eingangsprüfung ist eine Einzelprüfung, insgesamt wird diese ca. 1 Stunde in Anspruch nehmen. Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss begleitet und abgenommen, der sich aus ausbildenden Lotsen unterschiedlicher Brüderschaften zusammensetzt. Du erhältst dein Prüfungsergebnis direkt im Anschluss an die Prüfung.

Der Bewerbungsprozess ist mehrschichtig. Daher kann der Bewerbungsprozess etwas länger dauern. Bitte plane entsprechend Zeit hierfür ein. Du kannst deine Unterlagen jederzeit bei der GDWS einreichen und aktuell halten.

Fragen zu deiner Bewerbung:
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Dezernat Seelotswesen/Tarife
Kiellinie 247
24106 Kiel

Lotspersonalwesen@wsv.bund.de
Homepage des GDWS

Fragen zur Seelotseignung:
Deutsche Flagge – Seelotseignung